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   BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98   

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https://dejure.org/1998,5841
BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98 (https://dejure.org/1998,5841)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1998 - 2 WDB 1.98 (https://dejure.org/1998,5841)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1998 - 2 WDB 1.98 (https://dejure.org/1998,5841)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens - Mängel bei der Einleitung des Disziplinarverfahrens - Nachholbarkeit einer vorgeschriebenen Anhörung der Vertrauensperson

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Zulässigkeit der Beschwerde gegen Aussetzung des Disziplinarverfahrens - Unterstützung des Wehrdisziplinaranwalts bei den Vorermittlungen - Nachholung der Anhördung der Vertrauensperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 259
  • NVwZ 1999, 194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.03.1998 - 2 WD 20.97

    Recht der Soldaten - Verfahrenseinstellung auch bei objektiver Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98
    Diese Anhörung gehört grundsätzlich nicht in den Bereich der Ermittlungen zur Sache, sondern dient lediglich der Vorbereitung der Ermessensentscheidung der Einleitungsbehörde nach § 7 Abs. 2 WDO, ob die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen den betroffenen Soldaten opportun ist (Beschlüsse vom 30. Juni 1971 - BVerwG 1 WDB 3, 71 - <BVerwGE 43, 250 [ff.] = NZWehrr 1971, 217> und vom 5. Februar 1986 - 2 WDB 9, 85 -, Urteil vom 25. März 1998 - BVerwG 2 WD 20.97 -).

    Der Senat hat es deshalb bisher auch nicht beanstandet, wenn - was in der Praxis durchaus üblich ist - die Anhörung gemäß § 27 Abs. 2 SBG auf Ersuchen des Wehrdisziplinaranwalts durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten vorgenommen wurde (vgl. Urteil vom 25. März 1998 - BVerwG 2 WD 20.97 -).

  • BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98
    Nach der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats (Beschluß vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 -) mache die unterbliebene Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens die Einleitungsverfügung wegen Verstoßes gegen § 27 Abs. 2 SBG zwar fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

    Das macht die Einleitungsverfügung fehlerhaft, aber nicht unwirksam (Beschluß vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <BVerwGE 93, 222>).

  • BVerwG, 08.04.1986 - 2 WD 41.85

    Disziplinarverfahren - Nichtbeteiligung des Vertrauensmannes -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98
    In der Anhörung zum Sachverhalt kann die Vertrauensperson der Einleitungsbehörde aus ihrer und der Kameraden Sicht die dienstlichen Umstände und die Motivation des Verhaltens sowie die Auswirkungen darlegen, die das Handeln oder Unterlassen des Soldaten im Kameradenkreis oder bei Außenstehenden gehabt hat (vgl. Urteil vom 8. April 1986 - BVerwG 2 WD 41.85 - <BVerwGE 83, 182 [BVerwG 08.04.1986 - 2 WD 41/85]>).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 2 WDB 9.86

    Schlussanhörung des beschuldigten Soldaten - Rückgabe der Anschuldigungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98
    Die Beschwerde ist aber zulässig, wenn die Aussetzung auf das Verfahren hemmend wirkt, dessen Durchführung verhindert und die Urteilsfällung unmöglich macht (vgl. Beschluß vom 17. Juli 1986 - BVerwG 2 WDB 9, 86 - <BVerwGE 83, 213 = NZWehrr 1987, 26 [f.]>).
  • BVerwG, 30.06.1971 - I WDB 3.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98
    Diese Anhörung gehört grundsätzlich nicht in den Bereich der Ermittlungen zur Sache, sondern dient lediglich der Vorbereitung der Ermessensentscheidung der Einleitungsbehörde nach § 7 Abs. 2 WDO, ob die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen den betroffenen Soldaten opportun ist (Beschlüsse vom 30. Juni 1971 - BVerwG 1 WDB 3, 71 - <BVerwGE 43, 250 [ff.] = NZWehrr 1971, 217> und vom 5. Februar 1986 - 2 WDB 9, 85 -, Urteil vom 25. März 1998 - BVerwG 2 WD 20.97 -).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Die Anhörung der Vertrauensperson gehört nicht in den Bereich der Ermittlungen zur Sache, sondern dient der Vorbereitung der Ermessensentscheidung der Einleitungsbehörde (Urteil vom 8. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 24.09 - BVerwGE 138, 263 = Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 4, jeweils Rn. 16; Beschluss vom 31. August 1998 - BVerwG 2 WDB 1, 98 - BVerwGE 113, 259 = Buchholz 235.0 § 86 WDO Nr. 2 = juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich;

    In der Anhörung zum Sachverhalt kann die Vertrauensperson der Einleitungsbehörde aus ihrer und der Kameraden Sicht die dienstlichen Umstände und die Motivation des Verhaltens sowie die Auswirkungen darlegen, die das Handeln oder Unterlassen des Soldaten im Kameradenkreis oder bei Außenstehenden gehabt hat (vgl. dazu insgesamt Beschluss vom 31. August 1998 - BVerwG 2 WDB 1, 98 - BVerwGE 113, 259 = Buchholz 235.0 § 86 WDO Nr. 2 S. 2 f. = NZWehrr 1998, 250 m.w.N.).

    c) Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Vertrauensperson, hat dies zwar (noch) nicht die Unwirksamkeit der Einleitungsverfügung zur Folge und stellt auch (noch) kein Verfahrenshindernis im Sinne des § 108 Abs. 3 und 4 WDO dar (vgl. zu § 27 SBG a.F. und § 104 Abs. 3 und 4 WDO a.F. insbesondere Beschlüsse vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 = NZWehrr 1992, 74 und vom 31. August 1998 a.a.O. S. 261, S. 3 bzw. S. 251; Urteil vom 4. September 2009 a.a.O. S. 384, S. 5 bzw. S. 116 f., jeweils m.w.N.).

    Die Einleitungsverfügung ist jedoch fehlerhaft (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1992 a.a.O. und vom 31. August 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    a) Die Anhörung des früheren Soldaten am 23. Februar 2009 durfte durch Kapitän z.S. Le., dem letzten Disziplinarvorgesetzten des früheren Soldaten, durchgeführt werden, weil sich die Wehrdisziplinaranwaltschaft auch bei der Vornahme einzelner Ermittlungshandlungen der Unterstützung des Disziplinarvorgesetzten bedienen darf (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1998 - BVerwG 2 WDB 1, 98 - BVerwGE 113, 259 = Buchholz 235.0 § 86 WDO Nr. 2 S. 4, sowie vom 17. Juli 1986 - BVerwG 2 WDB 9, 86 - BVerwGE 83, 213 ).
  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06

    Vertrauensperson; Anhörung; Unterrichtung; Beteiligungsrecht; Soldatenvertreter;

    Zudem werden in der Praxis die Anhörungen nach § 27 Abs. 2 SBG ohnehin üblicherweise delegiert (vgl. dazu u.a. Beschluss vom 31. August 1998 - BVerwG 2 WDB 1, 98 - BVerwGE 113, 259 = Buchholz 235.0 § 86 WDO Nr. 2 = NZWehrr 1998, 250).
  • BVerwG, 16.01.2024 - 1 WNB 3.23
    Die Wehrdisziplinaranwaltschaft darf sich bei Vorermittlungen zum gerichtlichen Disziplinarverfahren grundsätzlich der Unterstützung des Disziplinarvorgesetzten bedienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 1998 - 2 WDB 1, 98 - BVerwGE 113, 259 ).
  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21

    Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen

    Dies entspricht im Übrigen auch der - allerdings noch zum SBG 1991 ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 1998 - 2 WDB 1, 98 - BVerwGE 113, 259 m. w. N.).
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